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Donnerstag, 17. April 2014

Staat muss für familiäre Pflege weniger zahlen

Die WELT:

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article127054432/Staat-muss-fuer-familiaere-Pflege-weniger-zahlen.html

Zitat:

«Die geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte verstoßen nicht gegen das Grundgesetz», entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (AZ: 1 BvR 1133/12 - Beschluss vom 26. März 2014).