Der Focus erklärt:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/pflegeversicherung/nach-dem-bgh-urteil-wieviel-elternunterhalt-sie-wann-zahlen-muessen_id_3607484.html
Zitat:
"So lange die Eltern sich selbst versorgen, in ihrer eigenen Wohnung leben, also noch völlig eigenständig sind, müssen die Kinder keinen Unterhalt zahlen."
Es ist wohl besser nie einen Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse zu stellen.
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