Pflegekosten an sich wie auch die Übernahme derartiger Aufwendungen durch Angehörige stellen in der Regel außergewöhnliche Belastungen dar.
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2014-02/29437765-pflege-heim-kosten-als-aussergewoehnliche-belastung-067.htm
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen