Samstag, 1. Februar 2014

Pflegekosten verringern die Steuerlast

Steuerzahler können Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen verrechnen.

http://www.morgenpost.de/wirtschaft/steuern/article124408453/Pflegekosten-verringern-die-Steuerlast.html

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