Dienstag, 22. Mai 2012

Störungen der nächtlichen Ruhe

Sagt mein Verwandter: Als ich auf Rente ging, da habe ich geglaubt, als Rentner könne man ausschlafen. Dass dem nicht so ist, habe ich im Augustinum erfahren.
Bei Pflegebedürftigkeit ist die Nacht um 5 Uhr 30 bis 6 Uhr vorbei, da weckt die Frühschicht prinzipiell zum Waschen und Anziehen.
7 Tage die Woche, nie darf man ausschlafen.
2 mal nachts muss der alte Mann nachts raus. Damit nicht genug der Störungen, nachts wird dann kontrolliert. Das haben wir uns verbeten. Der Stiftsdirektor sagte das schriftlich zu, er fand auch, die Kontrolle war unnötig. Und nun sagte mein Verwandter: Nachts kommt immer jemand zu meinem Bett und sagt kein Wort, geht ins Bad, kommt zurück und geht wieder. Er ist blind und es macht ihm Angst, wenn jemand wortlos durch die Wohnung schleicht.
Ich schau in die Pflegekladde, ja, seit geraumer Zeit, etliche Wochen, kontrollieren sie ihn wieder nachts, stören ihn gegen seinen Willen.
Das ist Psychoterror in meinen Augen. I c h will nicht so gelebt werden.
Ausserdem bade ich zu gern abends. Morgens geduscht zu werden ist mir ein Graus.
Baden konnte mein Verwandter seit Jahren nicht. Das vermisst er auch.
Bloss nicht in ein Wohnstift, lieber zu Haus und wenn unbedingt nötig zum Schluss ins Krankenhaus oder Hospiz.

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