Freitag, 25. Oktober 2013

Das dürfen wir nicht...

Des öfteren hörte ich sowohl bezüglich stationärer als auch ambulanter Pflege:
Das dürfen wir nicht tun. Gemeint ist damit, dass es eine Stellenbeschreibung für die Arbeitnehmer in der Altenpflege gibt. Wer darf was?
So sieht das aus:

http://www.pqsg.de/seiten/pdf/stellenbeschreibungen-ed-2008.pdf

Ich seh das als ein grosses Problem. Wo Hilfe Not tut, da darf nicht geholfen werden.
Ambulant wird eine Fachkraft geschickt, sie begleitet eine Frau, die gerade aus dem Krankenhaus kam und kaum laufen kann, ins Bad. Das ist ok. Sie will die Frau waschen, diese wird böse, will sich im Intimbereich selber waschen. Sie bittet aber die Pflegerin ihr das Bett frisch zu beziehen, da ihre Katze, die von der Nachbarin versorgt wurde, im Bett schlief. Die Fachkraft verweigert, dies sei nicht geplant. Sie ruft in der Zentrale an, Bettwäsche wechseln wird verweigert. Die Frau wirft die Pflegerin hinaus, kündigt den Vertrag, die Pflege übernimmt der Enkel, die Nachbarin und die Tochter.
Pflegehelfer dürfen vieles nicht, was Verwandte problemlos dürfen: Insulin spritzen, Medikamente geben, Stützstrümpfe anziehen...
Diese Pflegegesetze sind ein Kreuz für die Pflegebedürftigen. Die Spielregeln sind so unpraktisch, dass man das Angebot der Pflegekassen vergessen möchte.

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