Mittwoch, 31. Oktober 2012

Die Amtsanwaltschaft schreibt

Im Juli fiel mein blinder Verwandter in der Charité - Klinikum, B.F. während eines Transports von der Trage und verletzte sich.
http://familieimstift.blogspot.de/2012/07/jaccuse-die-charite-pfui-teufel.html
Ich ging zur Polizei und erstattete Anzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung.
Jetzt schreibt die Amtsanwaltschaft Berlin: Das Verfahren ist eingestellt, weil der erforderliche Strafantrag nicht vorliegt. Ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht nicht.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Ich denk mir mein Teil und in die Charité möchte ich nie nicht, nicht in diesem Leben.

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