Donnerstag, 23. Februar 2012

Betreuung

Heutzutage ist Betreuung von Amts wegen das, was früher mal Vormundschaft war.
Jemand kümmert sich um alle öffentlichen Rechtsgeschäfte eines hilfebedürftigen Menschen, der keine Verwandten usw. hat.
Da gibt es für normale, nicht sonderlich vermögende Menschen ehrenamtliche Betreuer. Die bekommen eine Aufwandsentschädigung von ca. 36 Euro im Monat. Na, das ist nicht viel Geld für viele Briefe, Überweisungen, Besuche etc. Ehrenamtlicher Betreuer ist ähnlich gelagert wie Schöffe oder Schiedsmann.
Wenn jemand keine Verwandtschaft hat und vermögend ist, dann macht dies in der Regel ein Anwalt. Dies hat seinen Preis und auch seine Grenzen. Und so ist jemand ohne Verwandtschaft im Augustinum vielleicht doch ein armer Wicht. Ärmer dran als eine Omi, die mit 600 Euro Rente und 600 Euro Pflegegeld bei ihren Kindern lebt, die sich um sie kümmern.

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