Dienstag, 14. Februar 2012

Blindenhilfe

Blindenhilfe ist besser als Pflegestufe.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__72.html

Die Blindenhilfe ermöglicht ein akzeptables Leben für den Blinden, auch eine Begleitperson.

Bei Pflegestufe entfiel im Falle meines Verwandten die Blindenhilfe wg. anderer Schwerbehinderung komplett. So ist das laut Vorschrift.

Die Pflege konzentriert sich auf die Grundversorgung des Pflegebedürftigen.
Dies ist aber bei Blindheit nicht ausreichend.
Morgens waschen, anziehen, Frühstück, mittags Hilfe beim Essen, geringfügige Hilfe im Haushalt, etwas Wäsche waschen und ins Bett bringen.
Ansonsten sitzt der Blinde dann den ganzen Tag bei ambulanter Pflege blind einsam herum und keiner hilft, keiner spricht, keiner muntert auf. Blindheit ist mit Handreichungen, die planmässig im Computer gespeichert werden, nicht zu kompensieren.
Das Augustinum müht sich, die Diskrepanz bleibt.
Ich überlege, ob es möglich ist, wieder zur Blindenhilfe zurückzukehren.
Beispielsweise das teure Augustinum zu verlassen, denn Schwimmbad, Theater etc. werden nicht genutzt. Privat zu wohnen, Blindengeld erneut beantragen und eine private Pflegekraft zusätzlich zu finden und die blödsinnige Pflegeversicherung nicht in Anspruch zu nehmen. Handgriffe nach Plan, schnelle Transporte mit Rollstuhl, all dies lähmt den Blinden. Blindenhilfe baut auf, macht Mut mit Begleitung was zu erleben, man bekommt als Blinder alles erklärt, Blinde brauchen Begleitung und nicht von Pflegekräften in einen Theatersaal geschoben zu werden und dann wieder abgeholt.
Inwieweit Pflegekräfte, die 200 Stundenkurse ablegen z. B. bei Umschulungen etwas über den Umgang mit Blinden lernen, darüber bin ich nicht informiert. Jedenfalls nicht genug.
Vor der Pflegestufe bot der allgemeine Blindenverein eine sehr gute Hilfe und Ausbildung meines blinden Verwandten.
und nun findet er im Augustinum keinen "Passmann".
Vor einem Jahr sagte mir jemand, im Augustinum Kleinmachnow gäbe es drei vollständig blinde Bewohner.
Beim Einzug 1998 in dies Haus konnte mein Verwandter noch sehen. Sehr viele alte Menschen haben grünen Star, Makuladegeneration und Netzhautablösung. Bei Inanspruchnahme der hauseigenen ambulanten Pflege zieht dann die Pflegeversicherung...
Ich versuche mich im Dschungel der Verwaltungsvorschriften etwas sachkundig zu machen.
Der Paragraph 45 mit 45a und 45b (Demenz) ist nicht ausreichend, triff so nicht zu, weil er baut nicht auf, bietet keine Unterstützung für Blinde, sondern Verwahrung.
In meiner Gegenwart blüht der Blinde auf und ich empfinde das Pflegesystem des Augustinums als schrecklich. Es passt einfach nicht.

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