Dienstag, 3. Juli 2012

Die Beauftragte für § 87b.

In der Blindenwohnstätte treff ich auf die Beauftragte für den § 87b. Das ist der Demenzparagraph im Sozialgesetzbuch für stationäre Einrichtungen. Sie sagt mir, dass mein Verwandter nicht dement ist. Klar, das weiss ich doch, meinte ja auch die Kasse. Nur das Augustinum stopft alle Behinderten in den Demenztreffpunkt, so dass die nicht betroffenen Alten darunter leiden.
Die Blindenwohnstätte bekommt auch einen Beauftragten für Qualitätsmanagement, an den kann man sich wenden. Und Sozialdienst macht auch eine nette Dame. Sie hat gleich die entsprechenden Formulare parat. Das klappt. Ich bin beeindruckt.
All dies kenn ich vom Augustinum nicht.
Kompetenz in sozialen Fragen ist im Augustinum Fehlanzeige.

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