Donnerstag, 5. Juli 2012

Externe Qualitätssicherung

Externe Qualitätssicherung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, wie mir vom MDK in einem Vortrag dargelegt.
- Qualitätsprüfungen durch den MDK Berlin-Brandenburg
- Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
- Umsetzung der Transparenzvorschrift nach § 115 Abs. 1a SGB XI
- Veröffentlichung von Prüfergebnissen
Ich pick einfach mal willkürlich einen mir ins Auge fallenden Punkt heraus:
Gesamtnotenzusammensetzung in % stationär (Schwerpunkt liegt bei der Ergebnis- und Lebensqualität)

Pflege und medizinische Versorgung 54 %
Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene 14 %
Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung 16 %
Umgang mit Demenzkranken Bewohnern 16 %
Das Befragungsergebnis zur Zufriedenheit der Kunden wird gesondert dargestellt.

Gesamtnotenzusammensetzung in % - ambulant

Pflegerische Leistungen 46 %
Dienstleistung und Organisation 27 %
Verordnete ärztliche Pflegeleistungen 27 %
Das Befragungsergebnis zur Zufriedenheit der Kunden wird gesondert dargestellt.

Dies datiert vom 29.11.2010 MDK Berlin-Brandenburg e. V.

Da behauptet das Augustium, ihre ambulante Pflege vereine die Vorzüge von ambulant und stationär.
Ich als Angehörige übernahm grosse Teile der Pflege, weil es einfach nicht klappte.
Ambulant im Augustinum gibt es Mittagessen. Frühstück, extra bestellt, klappte manchmal schlecht, Abendbrot, extra bestellt, klappte öfters schlecht oder kam nicht oder sehr spät, so dass mein Verwandter es nicht essen konnte. Also hab ich meist Abendbrot gemacht und auch die Lebensmittel herangeschleppt.
Wäsche klappte miserabel (ich erledigte das Wäschewaschen nach etlichen Beschwerden selber), soziale Betreuung (ein paar mal kam der Pfarrer, selten jemand zum Vorlesen, ausser es war der Speiseplan mit der Woche) und Alltagsgestaltung war Fehlanzeige.
Diese Punkte gehen vom MDK nicht in die Bewertung ambulanter Pflege ein, waren jedoch meine häufigsten Kritikpunkte.
Ausser: Die Organisation, ständig wechselndes Personal für einen Blinden geht einfach nicht. Alternativlos 5 Uhr 30 - 6 Uhr Wecken/Duschen ist miserabel.
Verordnete ärztliche Pflegeleistungen gaben zu Klagen Anlass, Rezepte fehlten, Medikamente fehlten, Medikamente wurden unregelmässig verabreicht. In welche Rubrik sollte wohl einfliessen, dass man einen Blinden führen muss, und dass dies nicht geschah?
Wo fliesst ein: Der alte Mensch war den ganzen Tag sich selbst überlassen, keine Beschäftigung? Wo, dass nur ein Demenztreffpunkt angeboten wird, eine psychische Belastung für einen agilen Geist?

Wenn die ambulanten Leistungen nur nach Pflege, Dienstleistung, Organisation und ärztlich verordneten Leistungen bewertet werden, dann schneidet bei mir das Augustinum nur höchstens ausreichend ab. Lasse ich die Punkte der stationären Pflege einfliessen, sind sie mangelhaft, bewerte ich die Kriterien der Blindenpflege, dann sind sie völlig ungenügend.
Daher taugt der Medizinische Dienst für mich nicht als Maassstab einer Bewertung.
Ausserdem kann man ansonsten seinen Pflegedienst selber aussuchen, bei Unzufriedenheit wechseln.
Dies ist im Augustinum unerwünscht.
Die Ärzte in den Krankenhäusern jetzt haben dies sehr wohl bemerkt und in Gutachten stationäre Pflege angeordnet.

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